Kooperationsprogramm Naturschutz

An alle landwirtschaftlichen Betriebe!

Wir begrüßen Sie auf unserer Internetseite, und möchten im landwirtschaftlichen Bereich interessante Informationen an Sie weiter geben. 


Beginnen wir mit dem Thema

"Kooperationsprogramm Naturschutz"

 
Das Kooperationsprogramm Naturschutz wurde auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. 9. 2005 erlassen. Hauptsächlich werden im Gebiet Weser - Ems folgende Maßnahmen angeboten:

FM 412 = Dauergrünland
FM 421 = Nordische Gastvögel (Ackerland)
FM 422 = Nordische Gastvögel (Grünland)
 
Gefördert werden freiwillige naturschutzgerechte Bewirtschaftungsmaßnahmen, die entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen unter Einhaltung der in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Bedingungen für eine Laufzeit von fünf vollen Kalenderjahren (Verpflichtungszeitraum) erbracht werden,
 

- in Naturschutzgebieten,
- in Nationalparks,
- in Biosphärenreservaten,

-auf Flächen, die bereits Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ sind oder die von Bremen / Niedersachsen zur Aufnahme in das Netz gemeldet oder vorgeschlagen worden sind,

- in Lebensräumen der in Anhang I und in Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) aufgeführten Vogelarten,

- in Gebieten gemäß Artikel 10, auf Lebensraumtypen nach Anhang I und in Lebensstätten der Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),

Auf der Grundlage der Erschwernisausgleichsverordnung können Flächen in Naturschutzgebieten gefördert werden. (Maßnahme 450). 
 
Eine konkrete Darstellung der verschiedenen Förderprogramme und der Fördervoraussetzungen erhalten Sie  beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz.

Klicken Sie hier!

Sie  erhalten Informationen zu allen Förderprogrammen in den Kooperationsprogrammen und im Erschwernisausgleich. - Auch Antragsunterlagen können unter diesem Link aufgerufen und gedruckt werden.  Außerdem besteht die Möglichkeit eine interaktive Karte zu laden. Unter Eingabe Ihrer Feldblocknummer können Sie anhand der Karte feststellen, ob Ihre Flächen in der Förderkulisse des jeweiligen Förderprogramms liegen. - Viel Erfolg! -  


Für Auskünfte und Informationen rufen Sie bitte Ihre Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Aurich unter folgender Rufnummer an:
04941/921267


Hier für Sie noch einige interessante Verweise im landwirtschaftlichen Bereich:


> Die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen

> Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und   Landesentwicklung



 Wilfried Janssen -Juni 2009 -

 

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